Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist bemüht, die Website sh.wsv.de sowie alle dazugehörigen Subsites barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt sh.wsv.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar. Die Einhaltung der Anforderungen wurde im Juni 2023 überprüft.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Der Webauftritt kann nicht problemlos linearisiert dargestellt werden, bitte vorübergehend zusätzlich alle Styles/CSS deaktivieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.06.2023 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis per E-Mail (gdi-wsv.support@itz.gbbmdv.bund.de) mit der Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist. Wir werden unser Möglichstes versuchen, Ihnen die Inhalte barrierefrei anzubieten.

Schlichtungsverfahren

Sie sind der Ansicht, dass:

Sie keine zufriedenstellenden Antworten durch die oben genannten Kontaktmöglichkeiten erhalten haben oder Sie benachteiligt sind, weil die Website sh.wsv.de sowie alle dazugehörigen Subsites nicht ausreichend barrierefrei gestaltet sind?

Dann können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen. Diesen Antrag finden Sie unter https://www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Verfahren und zur Antragsstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de